Nach Angaben der Stadtverwaltung dürfen diese Arbeiten nur "in Ausnahmefällen" durchgeführt werden. Um die Arbeiten fortzusetzen, müssen die Projektträger daher "rechtzeitig und mit ausreichender Begründung" deren Fortsetzung beantragen.
Der Stadtrat kann diese Entscheidung auch aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Beeinträchtigung der städtischen Umwelt, die auf die betreffenden Arbeiten zurückzuführen ist, aussetzen oder widerrufen.
"Daher müssen Umfang und Art der in dem betreffenden Zeitraum durchzuführenden Arbeiten ermittelt werden. Arbeiten, die eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bürger, Belästigungen, Verkehrsstaus oder gar eine Verletzung des Rechts auf Ruhe und Entspannung bedeuten, werden nicht genehmigt", betont der Stadtrat von Loulé.