Der Präsentation zufolge entfällt mit dieser Regelung das Erfordernis von Verträgen mit Einzelhändlern, sie ermöglicht die Aufladung mit direkter Bezahlung an allen öffentlichen Stellen und steht im Einklang mit der europäischen AFIR-Verordnung (Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe), heißt es in der vom Ministerrat veröffentlichten Mitteilung.

In demselben Dokument weist die Regierung darauf hin, dass die Regelung die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und die Ausweitung des Netzes im ganzen Land ermöglichen wird, und hebt auch ihre Rolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrs hervor.

Die Verabschiedung einer neuen Regelung liegt seit dem Ende der öffentlichen Konsultation, die Ende März abgeschlossen wurde, auf Eis. Die von ECO/Capital Verde befragten Interessenvertreter der Branche waren in ihrer Bewertung des Konsultationsdokuments geteilter Meinung: Obwohl die Ermöglichung des Selbstverbrauchs an den Ladestationen ein positiver Konsens war, ebenso wie die Bereitstellung automatischer Bezahlterminals, gab es bei anderen Punkten mehr Uneinigkeit, wie z. B. bei den potenziellen Auswirkungen auf die Preise, den Wettbewerb und das Netzwachstum.